Umwelt- und Immissionsschutz 

Kurzbeschreibung

Das Sachgebiet Umwelt- und Immissionsschutz umfasst in erster Linie die Bereiche Lärmschutz und ordnungsgemäße Abfallbeseitigung. Allerdings ist das Ordnungsamt nur für die Belange zuständig, die sich im privaten Bereich bewegen. Gewerbliche Angelegenheiten betreffen zumeist das Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Ihrer Kreisverwaltung als Untere Immissionsschutzbehörde.

Beschreibung

Verstöße gegen Umweltvorschriften: Damit die Ordnungsbehörde Verstöße gegen Umweltvorschriften ahnden kann, sind diese schriftlich bei ihr anzuzeigen. Eine schriftliche Anzeige ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn der Verstoß vom Ordnungsamt selbst oder der Polizei festgestellt wird. In der Regel ist das aber nicht der Fall. Eine schriftliche Anzeige kann formlos beim Ordnungsamt eingereicht werden.