Steueridentifikationsnummer Zuteilung 

Kurzbeschreibung

Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern zur Identifikation im Besteuerungsverfahren an alle Personen vergeben, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Beschreibung

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht.

Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Steueridentifikationsnummer bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland / Wegzug ins Ausland vor dem 01.07.2007

Wenn Sie sich bei ihrer Meldebehörde anmelden, leitet diese Ihre Daten zwecks Vergabe der Steueridentifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.

Über die Vergabe Ihrer Steueridentifikationsnummer werden Sie vom Bundeszentralamt für Steuer durch ein Mitteilungsschreiben informiert.

Steueridentifikationsnummer für neugeborene Kinder

Auch Neugeborene erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steueridentifikationsnummer.

Sie haben keineSteueridentifikationsnummer erhalten?

Sie haben innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten? Sie können dann dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.