Reiseausweis Ausstellung 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie kurz vor Reiseantritt bemerken, dass Ihr Reisedokument abgelaufen ist, kann Ihnen in Ausnahmefällen direkt vor Grenzübertritt von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie ausreisen und anschließend wieder nach Deutschland einreisen. Er gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Er ist daher kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Zumindest an Wochentagen kann von den Passbehörden auch kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Reiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren. Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reiseausweis verweigern.

Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz besteht nicht.

Beschreibung

Wenn Sie kurz vor Reiseantritt bemerken, dass Ihr Reisedokument abgelaufen ist, kann Ihnen in Ausnahmefällen direkt vor Grenzübertritt von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie ausreisen und anschließend wieder nach Deutschland einreisen. Er gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Er ist daher kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Zumindest an Wochentagen kann von den Passbehörden auch kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Reiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren. Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reiseausweis verweigern.

Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz besteht nicht.