Notreiseausweis Ausstellung 

Kurzbeschreibung

Sie möchten ins Ausland reisen, verfügen aber über kein gültiges Reisedokument? Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines der folgenden Staaten sind, können Sie einen Notreiseausweis erhalten:

  • EU- und EWR-Staaten
  • Schweiz
  • Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführt sind
  • Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgelistet sind – wenn Sie eine Berechtigung zum Aufenthalt in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin) nachweisen können

Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Sie dürfen damit aus Deutschland aus- und anschließend wieder einreisen. Weitere Reisen in andere Staaten sind nicht möglich.

Achtung: Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Notreiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren. Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Notreiseausweis verweigern.

Beschreibung

Sie möchten ins Ausland reisen, verfügen aber über kein gültiges Reisedokument? Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines der folgenden Staaten sind, können Sie einen Notreiseausweis erhalten:

  • EU- und EWR-Staaten
  • Schweiz
  • Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführt sind
  • Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgelistet sind – wenn Sie eine Berechtigung zum Aufenthalt in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin) nachweisen können

Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Sie dürfen damit aus Deutschland aus- und anschließend wieder einreisen. Weitere Reisen in andere Staaten sind nicht möglich.

Achtung: Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Notreiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren. Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Notreiseausweis verweigern.