Kurzbeschreibung
"Die Grundsteuer wird erhoben für
land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A),alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B).
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes.
Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Produkt aus Grundsteuermessbetrag x Hebesatz gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt.
Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt."