Grundsteuer - A und B 

Kurzbeschreibung

"Die Grundsteuer wird erhoben für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A),alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B). Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Produkt aus Grundsteuermessbetrag x Hebesatz gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt."