Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Voraussetzungen
Sie sind allein sorgeberechtigt,
Zustimmung des anderen Elternteils,
wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Unterlagen
Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
Personalausweise oder Reisepässe,
Negativbescheinigung des Jugendamtes,
Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.