Anbieter von Dienstleistungen können die gegenseitige Authentisierung mit der eID-Funktion in ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.
Anbieter von Dienstleistungen können die gegenseitige Authentisierung mit der eID-Funktion in ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.