Berechtigungszertifikat nach PersAuswG Erteilung 

Kurzbeschreibung

Ein Berechtigungszertifikat kann von Ihnen als Diensteanbieter auf 3 Wegen beim Bundesverwaltungsamt als Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beantragt werden:

  1. elektronisch mit der Client-Software CVPS
  2. schriftlich per Post-Ident-Verfahren
  3. durch persönliche Vorsprache

 

Nach der Antragannahme wählen Sie einen Berechtigungszertifikate-Anbieter ("Zertifizierer", BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate und schließen auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides dort einen Vertrag ab.

Hierbei müssen die notwendigen Vereinbarungen zur Bereitstellung der Berechtigungszertifikate getroffen werden.

Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und Zertifizierer sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.

Beschreibung

Ein Berechtigungszertifikat kann von Ihnen als Diensteanbieter auf 3 Wegen beim Bundesverwaltungsamt als Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beantragt werden:

  1. elektronisch mit der Client-Software CVPS
  2. schriftlich per Post-Ident-Verfahren
  3. durch persönliche Vorsprache

 

Nach der Antragannahme wählen Sie einen Berechtigungszertifikate-Anbieter ("Zertifizierer", BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate und schließen auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides dort einen Vertrag ab.

Hierbei müssen die notwendigen Vereinbarungen zur Bereitstellung der Berechtigungszertifikate getroffen werden.

Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und Zertifizierer sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.