Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Unterlagen
- Betreuungsurkunde - Personalausweis des Betreuers / der Betreuerin