Untersuchungsberechtigungsschein 

Kurzbeschreibung

Jugendliche, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach der Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, von einem Arzt untersucht werden. Die Kosten dafür werden vom Land nur dann erstattet, wenn der Arzt der Kostenanforderung einen von der Meldebehörde ausgestellten Untersuchungsberechtigungsschein beifügt. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann von dem Jugendlichen selbst oder auch von einem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.