Sterbefall Bestattungen 

Kurzbeschreibung

In Nordrhein-Westfalen sind zur Bestattung die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet. Angehörige im Sinne der maßgebenden Vorschrift sind in der nachstehenden Rangfolge: Ehegatten Lebenspartner volljährige Kinder Eltern volljährige Geschwister Großeltern volljährige Enkelkinder

Beschreibung

Voraussetzungen: Vor der Bestattung muss der Tod beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Kann die Beurkundung wegen fehlenden Unterlagen oder Nachweisen nicht zeitnah erfolgen, stellt das Standesamt eine gesonderte Bestattungsgenehmigung aus. Bestattungstermine auf Friedhöfen der Stadt Bad Münstereifel vergibt die Friedhofsverwaltung. Fristen: Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen. Gemäß § 13 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes NRW in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Verlängerung der Bestattungsfrist auf Antrag der Angehörigen oder des Bestatters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder eines großen öffentlichen Interesses möglich.