Fischereischein Beantragung, Verlängerung, Jugendfischereischein und Ersatzfischereischein 

Kurzbeschreibung

Nach Ablegen einer Fischereiprüfung kann unter Vorlage des Zeugnisses ein Fischereischein beantragt werden. Dieser kann für ein oder fünf Jahre beantragt werden. Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich. Verlängerung: Für die Verlängerung des Fischereischeins wird nur der alte Fischereischein benötigt. Auf diesem muss mindestens noch ein Verlängerungsfeld frei sein und er muss die Schonzeiten mit Stand vom 26.03.2010 enthalten. Ansonsten muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden, für den auch ein Passfoto vorgelegt werden muss. Jugendfischereischein: Jugendliche können in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist, angeln, wenn sie einen Jugendfischereischein haben. Dieser wird nur für ein Jahr ausgestellt. Ersatzfischereischein: Wurde der verlorene Fischereischein von Ihrer Kommunalverwaltung ausgestellt, so kann ein Ersatzfischereischein ausgestellt werden. In dem Ersatzfischereischein wird die Gültigkeit des verlorenen Fischereischeines eingetragen.