Denkmalschutz Denkmalrechtliche Erlaubnis 

Kurzbeschreibung

Für die Veränderung von Denkmälern ist nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis erforderlich. Diese sollte frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden, um genügend Zeit für evtl. Abstimmungen zwischen den beteiligten Parteien zu haben. In der Regel lässt sich bei einem gemeinsamen Termin vor Ort die geplante Maßnahme im Detail zu aller Zufriedenheit abstimmen. Dies geschieht in der Regel unter Beteiligung des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege in Münster. Wenn eine erlaubnispflichtige Maßnahme (=Veränderung) geplant ist, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit das weitere Verfahren besprochen werden kann.