Denkmalschutz Denkmalförderung 

Kurzbeschreibung

Das Land NRW fördert den Schutz und die Pflege wertvoller Denkmäler im Rahmen des Denkmalförderungsprogramms. Förderanträge sind als Untere Denkmalbehörde an die Bezirksregierungen zu richten. Neben der direkten Förderung schaffen Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit. Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer".