Mietspiegel Veröffentlichung  

Kurzbeschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

  • ob die Miete für die Wohnung, in der Sie leben, angemessen ist,
  • wieviel Miete Sie für eine Wohnung, die Sie anmieten möchten, mindestens aufbringen müssen oder
  • ob die Miete für eine Wohnung, die Sie anmieten möchten, angemessen ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sog. Mietpreisbremse gelten.

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro/qm mtl. aus, und zwar aufgeschlüsselt nach Wohnungsgröße und Baujahr. Diese Vergleichsmiete kann sich für jede einzelne Wohnung je nach Lage, Ausstattung und Beschaffenheit erhöhen oder vermindern. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete erheblich abweichen.

Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der  Mieter (z. B. Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen) gemeinsam oder von den Gemeinden erstellt. 

Beschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

  • ob die Miete für die Wohnung, in der Sie leben, angemessen ist,
  • wie viel Miete Sie für eine Wohnung, die Sie anmieten möchten, mindestens aufbringen müssen oder
  • ob die Miete für eine Wohnung, die Sie anmieten möchten, angemessen ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sog. Mietpreisbremse gelten.

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro/qm mtl. aus, und zwar aufgeschlüsselt nach Wohnungsgröße und Baujahr. Diese Vergleichsmiete kann sich für jede einzelne Wohnung erhöhen oder vermindern. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohngegend (z. B. Stadtgrenze oder Zentrum),
  • Lage des Hauses (z. B. ruhig oder hohe Verkehrslärmbelästigung, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel),
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung (z. B. Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden).

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete erheblich abweichen.

Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (z. B. Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen) gemeinsam oder von den Gemeinden erstellt. Eine Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.

Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

Mietspiegel gibt es für die meisten größeren Städte. 

Um den Rechtsbegriff „ortsübliche Vergleichsmiete“ zu konkretisieren wurde der Mietspiegel als Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren im Zuge der Reformierung des Wohnraumkündigungsgesetzes vom Gesetzgeber im Jahr 1974 eingeführt. So kann er ein Orientierungsrahmen für Mieter und Vermieter bei der Festlegung der Miete und Mieterhöhungen sein. Der Mietspiegel kann von der Gemeinde aufgestellt werden und stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau dar. Er darf nicht als Grundlage für Mieterhöhungsverlangen an Mieter eines Einfamilienhauses oder Sozialwohnungen dienen. Ein direkter Vergleich der Wohnungen hier im Stadtgebiet ist nur schwer möglich da Baualterklasse, Modernisierungen, Lage und Ausstattung der Wohnung maßgeblich für die Mietpreisgestaltung sind. Zudem gibt es im Stadtgebiet wenige Wohnsiedlungen oder Mehrfamiliehäuser, die für eine Datenerhebung herangezogen werden könnten. Die Stadt Bad Münstereifel verzichtet mangels ausreichender Datenlage auf die Fortschreibung des Mietspiegels vom 01.04.2012.