Mietspiegel  

Kurzbeschreibung

Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die Höhe der ortsüblichen Miete. Er ist ein Orientierungsrahmen für Mieter und Vermieter bei der Festlegung der Mieten und Mieterhöhungen. Der Mietspiegel gilt nur für den nicht preisgebundenen Wohnraum; öffentlich geförderte Wohnungen sind nicht betroffen. Basis des Mietspiegels ist die Nettokaltmiete; d. h. sämtliche Neben- und Betriebskosten sind nicht enthalten. Um den Rechtsbegriff „ortsübliche Vergleichsmiete“ zu konkretisieren wurde der Mietspiegel als Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren im Zuge der Reformierung des Wohnraumkündigungsgesetzes vom Gesetzgeber im Jahr 1974 eingeführt. So kann er ein Orientierungsrahmen für Mieter und Vermieter bei der Festlegung der Miete und Mieterhöhungen sein. Der Mietspiegel kann von der Gemeinde aufgestellt werden und stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau dar. Er darf nicht als Grundlage für Mieterhöhungsverlangen an Mieter eines Einfamilienhauses oder Sozialwohnungen dienen.

Ein direkter Vergleich der Wohnungen hier im Stadtgebiet ist nur schwer möglich da Baualterklasse, Modernisierungen, Lage und Ausstattung der Wohnung maßgeblich für die Mietpreisgestaltung sind. Zudem gibt es im Stadtgebiet wenige Wohnsiedlungen oder Mehrfamiliehäuser, die für eine Datenerhebung herangezogen werden könnten.

Die Stadt Bad Münstereifel verzichtet mangels ausreichender Datenlage auf die Fortschreibung des Mietspiegels vom 01.04.2012.