Wohngeld  

Kurzbeschreibung

Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld gewährt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen.

Beschreibung

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt von drei Voraussetzungen ab:

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung

Auf jeden Fall müssen Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Liegen alle Nachweise vor, so erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen einen Wohngeldbescheid. Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt eingegangen ist, Wohngeld gezahlt. Antragsformulare und Auskünfte erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Sozialamtes während der Öffnungszeiten. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Antragsformular auch gerne per Post nach Hause.