Sterbeurkunde  

Kurzbeschreibung

Wenn eine Person verstirbt, ist der Sterbefall innerhalb von 3 Tagen dem zuständigen Standesamt am Ort des Sterbefalles anzuzeigen und zügig beurkunden zu lassen. Anzeigepflichtige Personen: jeder, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, das beauftragte Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Polizei. Der Tod wird dann beurkundet und Sterbeurkunden ausgestellt.