Einbürgerung  

Kurzbeschreibung

Wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufhält, eine Niederlassungserlaubnis oder eine auf einen Daueraufenthalt ausgerichtete Aufenthaltserlaubnis besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland besitzt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat einen Einbürgerungsanspruch gem. § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.