Fundsachen  

Kurzbeschreibung

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen. Die Fundsache kann vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden. Soweit die Fundsache Aufschluss über den Eigentümer gibt, wird dieser durch das Fundbüro benachrichtigt. Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.