Kinderreisepass Ausgabe  

Kurzbeschreibung

Beantragung: Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser ist nur mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (verheiratete, geschiedene, unverheiratete) dauernd getrennt, so darf der Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz (laut Melderegister) gemeldet ist, den Kinderreisepass ohne Zustimmung des anderen Elternteils beantragen. Der Sorgeberechtigte und der gerichtlich bestellte Betreuer können sich nicht vertreten lassen. Die gesetzlichen Vertreter können bei tatsächlicher Verhinderung einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses stellen. Dieser Antrag plus einer beglaubigten Ausweis- oder Passkopie des/der Sorgeberechtigten muss dann einem Überbringungsboten zwecks Abgabe bei der Passbehörde mitgegeben werden. Der Überbringungsbote muss von den gesetzlichen Vertretern zur Abgabe des Antrags bevollmächtigt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Reiter "Downloads / Links". Wegen der Komplexität und Vielfalt der Neuregelungen im Hinblick auf Sorgerecht und Antragstellung wird um Rücksprache mit der Passbehörde gebeten. Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich. Bei Beantragung ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes vorgeschrieben. Der Kinderreisepass wird hier ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.