Reisepass Ausgabe  

Kurzbeschreibung

Die Abholung des fertigen Passes soll grundsätzlich durch den Antragsteller erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Antragsteller einen Dritten mit der Abholung bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss seinen eigenen Ausweis, den alten Reisepass des Antragstellers (soweit vorhanden) und eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für Jugendliche unter 18 Jahren kann der Pass nur vom Erziehungsberechtigten abgeholt werden.