Reisepass Meldung wegen Verlust  

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr Reisepass oder Kinderreisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sind Sie als Inhaber des Passes nach den Vorschriften des Passgesetzes verpflichtet, den Verlust und auch das Wiederauffinden bei der örtlich zuständigen Einwohnermeldebehörde zu melden. Wenn möglich sprechen Sie bitte persönlich vor, da die Verlustanzeige von Ihnen zu unterschreiben ist. Die Einwohnermeldebehörde nimmt die Verlustanzeigen entgegen und unterrichtet die örtlich zuständige Polizeibehörde über den Verlust oder Diebstahl des Dokumentes. Das Dokument wird dann in den Interpol-Fahndungsbestand aufgenommen.

Beschreibung

Ein vorläufiger Reisepass darf nur dann ausgestellt werden, wenn in besonders dringenden Fällen (bspw. Tod oder lebensgefährliche Krankheit naher Angehöriger sowie unaufschiebbare berufliche Belange) auch der Expressreisepass (abschließende Bearbeitung in vier Arbeitstagen) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Die Dringlichkeit ist durch entsprechende Unterlagen, zum Beispiel Flugtickets, nachzuweisen. Der Antragsteller muss persönlich anwesend sein. Erforderliche Unterlagen siehe unter ""Details"". Er wird sofort ausgehändigt.