Familienname Änderung  

Kurzbeschreibung

Beantragung: Eine Änderung des Vornamens oder des Nachnamens von deutschen Staatsangehörigen aus anderen Gründen als Scheidung, Heirat oder Tod des Ehegatten bedarf eines Antrags bei der Namensänderungsbehörde. Voraussetzungen: Es müssen schwerwiegende, stichhaltige Gründe für die Namensänderung vorliegen wie beispielsweise: anstößige oder lächerlich klingende Namen "belastete" Namen unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens schwierige ausländische Namen Hierbei ist jede Namensänderung eine Einzelfallentscheidung, in der die gesamten Umstände zur beabsichtigten Namensänderung berücksichtigt werden. Sollte eine Namensänderung gewünscht sein, ist daher in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.

Beschreibung

Eine Änderung des Vornamens oder des Nachnamens von deutschen Staatsangehörigen aus anderen Gründen als Scheidung, Heirat oder Tod des Ehegatten bedarf eines Antrags bei der Namensänderungsbehörde. Der Antrag kann jedoch im Standesamt Ihrer Kommune abgegeben werden.

Voraussetzungen: Es müssen schwerwiegende, stichhaltige Gründe für die Namensänderung vorliegen wie beispielsweise:

  • anstößige oder lächerlich klingende Namen
  • "belastete" Namen
  • unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
  • schwierige ausländische Namen

Hierbei ist jede Namensänderung eine Einzelfallentscheidung, in der die gesamten Umstände zur beabsichtigten Namensänderung berücksichtigt werden. Sollte eine Namensänderung gewünscht sein, ist daher in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.