Gewerbezentralregisterauszug  

Kurzbeschreibung

Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister angegliedert. Hier werden Daten über Personen geführt, die im Zusammenhang mit dem Ausüben eines Gewerbes durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Gespeichert werden bestimmte, in der Gewerbeordnung aufgeführte Entscheidungen in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, sowie bestimmte Tatsachen z.B. der Verzicht auf eine Gewerbeerlaubnis während eines Widerrufverfahrens. Bei den Gewerbezentralregisterauszügen wird unterschieden nach Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche Personen und eingetragene Firmen. Gewerbezentralregisterauszüge für natürliche Personen oder eingetragene ortsansässige Firmen können im Bürgerbüro beantragt werden. Sofern der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart 1) wird es Ihnen nach Hause geschickt.

Kontaktdaten

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Internet  Online-Antragstellung zur Gewerbezentralregisterauskunft