Gewerbe Abmeldung  

Kurzbeschreibung

Sie möchten die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder den Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG der Gewerbemeldestelle anzeigen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeabmeldungen zwingend vorgeschrieben. Die Gewerbeabmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z. B. Geschäftsführer einer GmbH). Soll ein Vertreter die Meldung für Sie vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache in der Gewerbemeldestelle erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.

Kontaktdaten

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