Führungszeugnis  

Kurzbeschreibung

Voraussetzungen: Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die Beantragung muss gemäß § 30 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

Beschreibung

Verwendung: Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die jeweilige Behörde mit. Arten von Führungszeugnissen: Es gibt Führungszeugnisse für private Zwecke (Privat­führungszeugnisse), die dem Antragsteller nach hause geschickt werden. Es gibt Führungszeugnisse für Behörden (Behörden­führungszeugnisse), welche sofort an die entsprechende Behörde weitergeleitet werden. Und es gibt erweiterte Führungszeugnisse für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde - bspw. werden diese für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt. Möchte der Antragsteller das Führungszeugnis vor Versendung einsehen, so ist dies beim zuständigen Amtsgericht möglich. Einzelheiten dazu erklären Ihnen die Mitarbeiterinnen bei Antragstellung.

Kontaktdaten

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Internet  Online-Antragstellung zum Führungszeugnis