Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
Zuständig für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist der Kreis Euskirchen, Abteilung 50, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Schwerbehindertenausweis im Bürgerbüro der Stadt Bad Münstereifel verlängert werden.Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.