Wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Es kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Informationen zum neuen Personalausweishttp://www.personalausweisportal.de